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Bei Wireless-LANs nach
802.11a dürfen nach Vorgaben der Regu-lierungsbehörde in Deutschland
nur sehr eingeschränkt funken.
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Funkgestützte lokale Netze auf der
Grundlage des Standards 802.11b gehören heute zu den Standardkomponenten bei
der Vernetzung. Diese Systeme stellen jedoch nur eine Bruttodatenraten von
11 MBit/s, bei Bündelung von drei Übertragungskanäle maximal 33 MBit/s
Verkehrsbandbreite, zur Verfügung. Höhere Geschwindigkeiten waren bislang
nur durch proprietäre Funksysteme zu erreichen. Eine deutlich höhere
Datenrate bietet der 802.11a-WLAN-Standard. Dieser steigert die
Übertragungsgeschwindigkeit auf bis zu 54 MBit/s und arbeitet auf der Basis
der OFDM-Technologie (Orthogonal-Frequency-Division-Multiplexing). Da
theoretisch acht überlappungsfreie Kanäle parallel unterstützt werden,
erzielt eine Kanalbündelung eine Gesamtbandbreite von bis zu 432 MBit/s. Der
802.11a Ansatz nutzt das 5-GHz-Frequenzband, während der klassische
WLAN-Standard 802.11b im Bereich 2,4 GHz arbeitet, dem so genannten ISM-Band
(Industrial, Scientific, Medical).
In den USA wurde der 802.11a-Standard von
der Federal Communications Commission (FCC ) freigegeben und Produkte
befinden sich dort schon länger im Handel. Die Freigabe der Frequenzen im
5-GHz-Band erfolgt in Europa einzeln durch die Regulierungsbehörden der
jeweiligen Länder. Für die Standardisierung wiederum zeichnet das
European-Telecommunications-Standards-Institute (ETSI) verantwortlich.
Dieses bevorzugte jedoch für das 5-GHz-Band den europäischen
Hiperlan-2-Standard, ebenfalls mit 54 MBit/s. In Deutschland hat die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) am 13. November
2002 die endgültige Genehmigung nach einem Entwurf im Sommer 2002 vorgelegt.
Neben den politischen Gründen wurden auch technische Argumente dagegen
vorgebracht: Das 5-GHz-Band wird auch von Radaranlagen, Militärs,
Amateurfunkern oder Satellitenfunkdiensten genutzt. Außerdem mussten die
rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Die UMTS-Lizenzen haben die
Anbieter beziehungsweise künftigen Netzbetreiber viele Milliarden Euro
gekostet. Für die Nutzung der Frequenzen im WLAN-Bereich fallen dagegen
keine Kosten an. Die Abgrenzung der UMTS-Dienste von den
Wireless-LAN-Services, besonders im öffentlichen Bereich, ist nur selbst für
den Experten schwer zu erkennen. Inzwischen scheinen die Bedenken der RegTP
verflogen zu sein, denn im Juli 2002 legte die Behörde einen Entwurf für die
drahtlose Kommunikation im
5-Gigahertz-Bereich vor.
Die allgemeine Genehmigung der RegTP gibt einmal den Frequenzbereich
zwischen 5,150 und 5,350 GHz sowie zwischen 5,470 und 5,725 GHz frei. Im
oberen Band dürfen Geräte im Innen- und Außenbereich mit der hohen
Sendeleistung von bis zu 1 Watt arbeiten. Der untere Frequenzbereich deckt
sich mit der Freigabe in den USA. Das zweite, obere Band liegt in den USA
aber zwischen 5,725 und 5,825 GHz. In Deutschland dürfen im unteren Band
WLAN-Geräte mit maximal 200 mW in geschlossenen Räumen funken, wenn zum
einen der Regelbereich für die Funkleistung mindestens 6 dB beträgt (Dynamic-Power-Control,
TPC). Zum anderen müssen die WLAN-Teilnehmer den Funkkanal dynamisch in
Abhängigkeit der Verkehrslast wählen (Dynamic-Frequency-Selection, DFS).
802.11a schreibt aber weder dynamische Frequenz- noch Kanalwahl vor. Damit
blieben 11a-Produkte in Deutschland außen vor, wenn die Regulierungsbehörde
nicht ein Schlupfloch eingebaut hätte. Sie erlaubt für die unteren 100 MHz
von 5,150 bis 5,250 GHz die Nutzung in geschlossenen Räumen mit einer
maximalen Sendeleistung von 30 mW. Falls das Gerät dynamische Leistungswahl
beherrscht, erhöht sich die Leistung auf 60 mW. Dies bedeutet, dass
11a-Produkte nur mit vier überlappungsfreien Kanälen mit jeweils 30 mW
arbeiten dürfen. Letzteres kann je nach Gebäudesubstanz zu sehr geringen
Reichweiten führen. 802.11a-Geräte können daher in Deutschland nur
eingeschränkt arbeiten. Allerdings machen es sich Hersteller wie Intel oder
D-Link sehr einfach, indem sie als einzige Anpassung einen Beipackzettel zu
ihren Produkten beilegen. Dieser macht den Anwender auf die Einschränkung
aufmerksam und überlässt es ihm, das Geräte entsprechend einzustellen. Wer
will, kann so auch auf den verbotenen Frequenzen senden.
Schneller mit den alten Frequenzen
Die IEEE-802.11g-Spezifikation stellt ebenfalls eine Bruttodatenraten
von bis zu 54 MBit/s (Nettodatenrate 25 bis 30 MBit/s) bereit, arbeitet
jedoch nicht im 5-GHz-Frequenzband, sondern wie das erfolgreiche 11b im
Bereich 2,4 GHz, also im lizenzfreien ISM-Band.
Bis Juni/Juli 2003 will die
IEEE-802.11g-Gruppe den Standard verabschieden. Lange Zeit war das
Signalcodierungsverfahren ein Streitpunkt in der IEEE 802.11g. Das Konzept
des Herstellers Texas Instruments favorisierte den PBCC-22 (Packet-Binary-Convolutional-Code),
welcher Datenraten von 22 MBit/s und 33 MBit/s garantiert. Der Konkurrent
Intersil setzte auf CCK-OFDM (Complementary-Code-Keying — OFDM). Das
OFDM-Modulationsverfahren setzt auch der 802.11a-Standard ein. OFDM
unterstützt mehrere Trägerfrequenzen und erlaubt Übertragungsraten bis 54
MBit/s. Inzwischen haben sich die Mitglieder der Task-Group auf einen
Kompromiss verständigt. Der aktuelle Normentwurf (Draft) von IEEE 802.11g
legt OFDM als Standardverfahren fest; CCK-OFDM und PBCC-22 werden zusätzlich
unterstützt. Damit entspricht der momentane Entwurf in etwa den Werten, die
auch für 802.11a und Dual-Band-Netze mit 802.11a/b-Komponenten gelten. Die
802.11g-Signale benötigen eine Bandbreite von etwa 30 MHz. Dies beschränkt
die Zahl der sich überlappenden Access-Points, wie bei 802.11b, auf maximal
drei. Das heißt, den Anwender erwarten bei der Kanalzuteilung ähnliche
Schwierigkeiten wie bei der 11b-Version.
Als einer der größten Vorteile von 802.11g
gilt dessen Rückwärtskompatibilität zu 802.11b-Funk-LANs. Dafür spricht,
dass beide Techniken denselben Frequenzbereich von 2,4 GHz verwenden. Da
11b-Geräte jedoch OFDM nicht verstehen, würden sie ohne Abstimmung bei
parallelen Betrieb von 11b und 11g Geräten mit 11g dazwischen funken. Um
dies zu vermeiden, arbeitet 11g mit dem RTS/CTS-Verfahren (Request-to-Send/Clear-to-Send),
das auch in 11b als Pflichtverfahren implementiert wurde. Allerdings wird es
eher selten genutzt, weil es natürlich etwas Bandbreite wegnimmt.
Neben der höheren Bandbreite spricht für
11g gegenüber 11b noch höhere Unempfindlichkeit gegenüber Störungen durch
Mehrwegsausbreitung (Multi-Path-Effekt). Dabei kommt das gleiche Signal auf
Grund von unterschiedlichen Reflexionen mehrmals zu verschiedenen Zeiten am
Empfänger an, überlagern sich und stören so den Empfang. Letztlich steht zu
erwarten, dass 11g 11b ablöst. Durch die Abwärtskompatibilität erlaubt es
eine sanfte Migration.
Weiter spannend bleibt die Frage, ob 11g
oder 11a. Denn 11g hat eine ähnliche Reichweite wie 11b, während bei 11a
weitere Access-Points installiert werden müssen, um die hohe Bandbreite zu
garantieren. Allerdings kann 11a wenn es die beiden in Deutschland
freigegebenen 5-GHz-Bänder nimmt insgesamt bis 20 Kanäle nutzen, 8 im
unteren und 12 im oberen Band. Hierfür gibt es aber noch keine Produkte. Bei
11g bleibt es wie bei 11b bei drei überlappungsfreien Kanälen. Schließlich
kann 11a noch ins Feld führen, dass es im noch nicht so überfüllten
5-GHz-Band arbeitet. Im 2,4-GHz-Band arbeiten eine Reihe anderer wie
Mikrowellenherde, schnurlose DECT-Telefone oder die Kurzstrecken-Funktechnik
Bluetooth. Somit besteht die Gefahr, dass es zu Störungen durch Überlagerung
(Interferenzen) zwischen WLANs und diesen Systemen kommt.
Als ein weiteres Problem kommt auf die
Task-Group 11g des IEEE die Auswirkungen der Technik auf die MAC-Controller
von 802.11-Netzen zu. Das gilt vor allem für die MAC-Erweiterungen, die
gegenwärtig unter der Bezeichnung 802.11e entwickelt werden und in Funk-LANs
Quality-of-Service-Funktionen (QoS) zur Verfügung stellen sollen. Unklar ist
insbesondere, wie sich eine garantierte Dienstgüte über
802.11g-Access-Points bereitstellen lässt, die mehrere Modulationsverfahren
unterstützen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass beim Umschalten zwischen
diesen Verfahren Verzögerungen auftreten, die für zeitkritische
Übertragungen nicht akzeptabel sind.
Die Wi-Fi-Alliance will ein
Zertifizierungsprogramm für 802.11g-Produkte erarbeiten. WLAN-Komponenten,
welche die Tests dieser Herstellerorganisation absolvieren, erhalten das
WiFi-Gütesiegel (Wireless-Fidelity), wie es dieses bereits für 11b und 11a
gibt. Die Zertifizierung soll sicherstellen, dass Adapter, Gateways oder
Access-Points unterschiedlicher Hersteller in einem Funknetz
zusammenarbeiten. Falls der Standard wie geplant im Juni/Juli 2003 vorliegt,
dürfte die Wi-Fi-Zertifizierung von 802.11g-Geräten etwa im vierten Quartal
2003 anlaufen. Das bedeutet, dass erst Anfang 2004 damit zu rechnen ist,
dass WiFi-zertifizierte IEEE-802.11g-Produkte in größeren Stückzahlen auf
den Markt kommen. Dagegen hat die Zertifizierung von 802.11a-Komponenten
bereits begonnen. Hersteller wollen nicht solange warten. Bereits jetzt gibt
es erste Produkte mit einer Pre-11g-Implementierung auf dem Markt.
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Qualität für WLANs
Die Arbeitsgruppe 802.11e zum Thema MAC-Enhancements arbeitet an
Verbesserungen im Bereich des Media-Access-Control-Layers, um dem Anwender
auch im Funkbereich erweiterte QoS-Funktionen bereitstellen zu können. Die
Arbeitsgruppe arbeitet derzeit am Draft 4.0. 11e verwendet für QoS die
Enhanced-Distributed-Coordination-Function (EDCF) and
Hybrid-Coordination-Function (HCF).
Verständigung für Access-Points
Mit der Veröffentlichung des Inter-Access-Point-Protocols (IAPP) durch
die Task-Group 802.11f sollen endgültig die Inkompatibilitäten bei der
Kommunikation über Access-Points unterschiedlicher Hersteller der
Vergangenheit angehören. Über IAPP erfährt beispielsweise ein Access-Point
(AP) beim Roaming des WLAN-Clients, ob dieser sich bei einem anderen AP
angemeldet hat und löscht die MAC-Adresse des Clients aus seiner Tabelle.
Derzeit ist die Arbeitsgruppe beim Draft 5.0.
11a für Europa
Die Managed-Spectrum-Arbeitsgruppe 802.11h kümmert sich um die
Harmonisierung der Standards. Da diese Arbeitsgruppe noch relativ jung ist,
dauert es sicherlich noch einige Zeit bis ein endgültiger Standard das Licht
der Welt erblickt. Allerdings liegen hierin die Hoffnungen, einen Standard
zu entwickeln, der die Forderungen der Europäer nach dynamischer Frequenz-
und Kanalwahl erfüllt. Geräte nach dem 11h-Standard könnten dann problemlos
in den USA und Europa arbeiten, was einem Erfolg von 11a/h sehr zuträglich
wäre.
Koordination der Funkstandards
Als einen der wichtigsten Punkte
für die zukünftige Entwicklung der WLAN-Technologie wurde beim letzten
Meeting der IEEE in Vancouver die Zusammenarbeit mit den nationalen
Regulierungsbehörden und die Koordination der Wireless-Arbeitsgruppen
innerhalb der IEEE-802 erkannt. Aus diesem Grund hat das IEEE-802-Komitee
die Radio-Regulatory-Technical-Advisory-Group-Projektgruppe (RRTAG) in der
802.18-Arbeitsgruppe konstituiert. Diese koordiniert die Arbeiten der
einzelnen Projektteams und soll verhindern, dass sich 802.11, 802.15 (Wireless-Personal-Area-Networks,
WPAN) und 802.16 (Broadband-Wireless-Access, BWA) gegenseitig in die
verfügbaren Frequenzen funken.
Mini-Funknetze
Die Wireless-Personal-Area-Networks (WPAN) Arbeitsgruppe IEEE 802.15
entwickelt Standards für Funknetze mit kleinen Ausdehnungen. Die Task-Group
1 (TG1) veröffentlichte jetzt den Basis-Standard. Grundlage dieser
Entwicklung bildet die Bluetooth-Spezifikation-v1.1. Damit wachsen auch
diese bisher inkompatiblen Welten zusammen und ermöglichen die drahtlose
Verbindung von festen, portablen und beweglichen Geräten innerhalb eines POS
(Personal-Operating-Space ) im Umkreis von bis zu 110 Metern. Die 802.15
-TG2 arbeitet momentan an der Koexistenz der IEEE 802.15- und IEEE
802.11-Spezifikationen. Die TG3 will den Geltungsbereich der
WPAN-Spezifikation erweitern und fokussiert sich auf Technologien mit
höheren Bandbreiten für 20 MBit/s oder mehr (in Richtung IEEE 802.11). Die
TG3a fokussiert sich dabei speziell auf Bildverarbeitungs- und
Multimedia-Anwendungen. Die 802.15 - TG4 arbeitet an einer Spezifikation mit
niedriger Bandbreite, um lange Batterielebensdauer und geringe Komplexität
zu erreichen.
Mobilitätsfragen
Die höheren Übertragungsraten sorgen für einen vielfältigeren Einsatz
der WLAN-Technologien. Dadurch kommt dem Aspekt der Mobilität eine erhöhte
Bedeutung zu. Diesen Aspekt hat die Arbeitsgruppe 802.16 aufgegriffen. Die
Broadband-Wireless-Access-Arbeitsgruppe (BWA) arbeitet an drahtlosen
Zugängen für Breitbandnetze. Der Basisstandard »Air Interface for fixed
Broadband Wireless Access« in den Frequenzbereichen 10-66 GHz ist inzwischen
veröffentlicht und die Koexistenz von unterschiedlichen BWA-Systemen
geklärt. Die Arbeitsgruppe 802.16a »High-Rate Wireless System in Licence
Band 2-11 GHz« hat im Januar den Standard verabschiedet. 802.16a bietet sich
für eine drahtlose Anbindung von Wireless-Public-Hotspots an das Internet
an. 802.16c entwickelt für den Bereich 10 bis 66 GHz System-Profile, um die
Interoperabilität zu unterstützen. Der Standard 802.16.2 beschäftigt sich
mit »Coexistence of Fixed Broadband Wireless Access Systems«. 802.16.2a
dehnt die Betrachtungen auf 2 bis 11 GHz aus und nimmt auch
Point-to-Point-Systeme hinein. Auch die WirelessHUMAN (High-Speed-Unlicensed-Metropolitan-Area-Networks)
im Bereich 5 bis 6 GHz befindet sich im Prozess der Standardisierung. Wenn
diese Standards verabschiedet sind, wird es nach Meinung der Experten für
UMTS noch enger und der Todesstoß für die klassische schnurlose
Telefontechnologie könnte früher kommen als es pessimistische Beobachter der
Szene erwarten.
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